NÖ Bildungsförderung
Voraussetzung für den Bezug der Bildungsförderung ist, dass die/der AntragstellerIn den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat und die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedsstaates besitzt. Weiters muss der Kurs der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem von der Donau Uni Krems zertifizierten Bildungsträger (NÖ-Cert) angeboten werden. Das Bildungshaus St. Bernhard hat diese Zertifizierung erworben, d.h., Kurse die unser Haus veranstatltet werden für die NÖ Bildungsförderung anerkannt.
Während eines Zeitraumes von 6 Jahren ab Erstantrag können insgesamt höchstens Euro 2.640,- als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:
- 50% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen unter 45 Jahren und ArbeitnehmerInnen, die Kinderbetreuungsgeld beziehen
- 80% der Kurskosten für ArbeitnehmerInnen über 45 Jahren, WiedereinsteigerInnen nach der Kinderkarenz, die beim AMS arbeitssuchend gemeldet sind sowie SozialhilfebezieherInnen.
Weiterbildungen, die weniger als Euro 70,- kosten, werden nicht gefördert. Selbständige und freiberuflich Tätige sowie Personen, die nach einem Kurs selbstständig tätig sein wollen, erhalten nicht die NÖ Bildungsförderung.
Hier finden Sie die genauen Förderrichtlinien und das Online-Formular für die Antragstellung auf der Homepage des Landes NÖ.
(red)
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