Holen Sie sich Ihren Kursbeitrag zurück! ©

Ab sofort können sich NiederösterreicherInnen vom Land im Rahmen der NÖ Bildungsförderung bis zu 80% des Seminarbeitrages zurückholen! Wie's geht, erfahren sie hier:

NÖ Bildungsförderung

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Voraussetzung für den Bezug der Bildungsförderung ist, dass die/der AntragstellerIn den Hauptwohnsitz in Niederösterreich hat und die österreichische Staatsbürgerschaft oder die eines EWR-Mitgliedsstaates besitzt. Weiters muss der Kurs der berufsspezifischen Weiterbildung dienen und bei einem von der Donau Uni Krems zertifizierten Bildungsträger (NÖ-Cert) angeboten werden. Das Bildungshaus St. Bernhard hat diese Zertifizierung erworben, d.h., Kurse die unser Haus veranstatltet werden für die NÖ Bildungsförderung anerkannt.

Während eines Zeitraumes von 6 Jahren ab Erstantrag können insgesamt höchstens Euro 2.640,- als Förderung wie folgt in Anspruch genommen werden:

Weiterbildungen, die weniger als Euro 70,- kosten, werden nicht gefördert. Selbständige und freiberuflich Tätige sowie Personen, die nach einem Kurs selbstständig tätig sein wollen, erhalten nicht die NÖ Bildungsförderung.

Hier finden Sie  die genauen Förderrichtlinien und das  Online-Formular für die Antragstellung auf der Homepage des Landes NÖ.

(red)

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